Wir stehen für klare und faire Kosten, damit Sie jederzeit die volle Kontrolle behalten. Bei uns wissen Sie von Anfang an, welche Gebühren auf Sie zukommen – ohne versteckte Kosten und unangenehme Überraschungen. Ob pauschale Honorare, Stundensätze oder gesetzliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) – unsere Abrechnung ist transparent, nachvollziehbar und an Ihre individuellen Bedürfnisse angepasst.
Für uns steht nicht nur die professionelle Vertretung Ihrer Interessen im Vordergrund, sondern auch Ihre finanzielle Planungssicherheit. Gemeinsam besprechen wir im Vorfeld alle anfallenden Kosten und bieten Ihnen volle Kostentransparenz – verlässlich, verständlich und fair.
In der Erstberatung nehmen wir uns Zeit, um Ihre Rechtslage gründlich einzuschätzen. Wir prüfen Ihre Unterlagen, informieren Sie über die Erfolgsaussichten eines Rechtsstreits und erläutern die voraussichtlich anfallenden Kosten.
Für die Erstberatung berechnen wir eine Gebühr von 250,00 € zzgl. Auslagen in Höhe von 25,00 € und 19 % USt, gesamt 327,50 €. Diese wird nicht auf etwaige weitere entstehende Kosten angerechnet.
Transparenz bei den Kosten ist uns besonders wichtig. Deshalb erhalten Sie bereits zu Beginn unserer Zusammenarbeit eine klare Übersicht über die anfallenden Gebühren. Unsere Abrechnung orientiert sich entweder an den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) oder erfolgt auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung.
Je nach Art und Umfang Ihres Falls wird das passende Abrechnungsmodell gewählt. Während das RVG eine gesetzlich festgelegte Gebührenstruktur vorgibt, ermöglichen Honorarvereinbarungen eine flexible und angepasste Vergütung. Zusätzlich zu den Honorarkosten werden erforderliche Auslagen, wie Gerichtsgebühren oder Reisekosten, gesondert in Rechnung gestellt. Ebenso wird die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Gesamtbetrag aufgeschlagen.
Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, Ihre Situation professionell zu bewerten und die besten Lösungen für Sie zu finden.
Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, Ihre Situation professionell zu bewerten und die besten Lösungen für Sie zu finden.
Bei vielen rechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses gesetzlich geregelte Vergütungsmodell sorgt für transparente Kosten und eine klare Nachvollziehbarkeit der Gebühren.
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Streitwert oder der Art und dem Umfang der anwaltlichen Tätigkeit. Dadurch erhalten Mandanten eine rechtssichere und verlässliche Kostenstruktur, die nicht willkürlich verhandelbar ist.
Ob Ihr Fall nach dem RVG oder auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung abgerechnet wird, besprechen wir mit Ihnen persönlich. So stellen wir sicher, dass Sie von Anfang an eine klare Übersicht über die anfallenden Kosten haben.
Neben der Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, eine individuelle Honorarvereinbarung zu treffen. Dies bietet mehr Flexibilität und ermöglicht eine Kostenstruktur, die optimal auf den Umfang und die Anforderungen Ihres Mandats abgestimmt ist.
Je nach Fall können wir die Vergütung auf Basis eines Pauschalhonorars oder einer stundenbasierten Abrechnung festlegen. Während Pauschalhonorare eine feste Kostenkalkulation ermöglichen, bietet die stundenbasierte Abrechnung eine genaue Abbildung des tatsächlichen Arbeitsaufwands.
Welche Abrechnungsform für Ihren Fall am sinnvollsten ist, besprechen wir mit Ihnen offen und transparent im Rahmen der Erstberatung. So behalten Sie jederzeit die volle Kostenkontrolle.
Viele unserer Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, sind sich aber unsicher, welche Kosten übernommen werden. Als Rechtsanwalt unterstützen wir Sie dabei, frühzeitig Klarheit zu erhalten.
In vielen Fällen deckt Ihre Versicherung die Kosten für außergerichtliche Beratung oder gerichtliche Auseinandersetzungen – abhängig vom jeweiligen Vertrag. Wir helfen Ihnen gerne, die Deckungszusage bei Ihrem Versicherer einzuholen und beraten Sie dazu, welche Leistungen übernommen werden können.
Nicht jeder kann sich eine rechtliche Vertretung sofort leisten – aber niemand sollte auf kompetente Beratung verzichten müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe, um Ihre Anwaltskosten teilweise oder vollständig abdecken zu lassen.
Als Rechtsanwaltskanzlei informieren wir Sie darüber, ob Sie für eine finanzielle Unterstützung infrage kommen und helfen Ihnen bei der Antragstellung. So stellen wir sicher, dass Sie Ihre Rechte wahrnehmen können – unabhängig von Ihrer finanziellen Situation.
Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen und Abläufen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.
In der Erstberatung schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir analysieren Ihre rechtliche Situation. Gemeinsam besprechen wir mögliche Lösungswege und klären offene Fragen. Ziel ist es, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu geben und das weitere Vorgehen zu planen.
Die Erstberatung ist unverbindlich und gibt Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Ob sie kostenfrei ist, hängt vom weiteren Verlauf unserer Zusammenarbeit ab – in vielen Fällen werden die Kosten angerechnet, wenn Sie uns mit der Vertretung Ihres Falls beauftragen. Wir informieren Sie vorab transparent über mögliche Gebühren. Wenn Sie dazu mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne.
Die Kosten für unsere anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In der Erstberatung informieren wir Sie transparent über mögliche Gebühren und klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt.
Wir wissen, dass rechtliche Angelegenheiten oft dringlich sind. Deshalb bieten wir Ihnen in der Regel einen Termin innerhalb weniger Tage an. In besonders eiligen Fällen bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Beratung, auch kurzfristig.
Damit wir Ihren Fall optimal bewerten können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, z. B.:
Falls Sie sich unsicher sind, was genau benötigt wird, rufen Sie uns gerne vorab an.
Sie haben eine rechtliche Frage oder brauchen Unterstützung? Schreiben Sie uns über das Kontaktformular – wir melden uns umgehend bei Ihnen, um Ihr Anliegen zu besprechen.