Stefan Haller

Miet- und Wohnungseigentumsrecht | Familienrecht | Testamentsvollstrecker

Mit über zwei Jahrzehnten Erfahrung als Rechtsanwalt in Siegburg steht Stefan Haller für fundierte Rechtsberatung und zielgerichtete Vertretung. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Fachanwalt für Familienrecht begleitet er Mandanten durch komplexe rechtliche Angelegenheiten. Darüber hinaus ist er im Erbrecht tätig und unterstützt als Testamentsvollstrecker bei der rechtssicheren Nachlassabwicklung.

Erfahrung und Expertise

Seit 1999 ist Stefan Haller als Rechtsanwalt tätig und hat sich mit seiner Kanzlei als verlässlicher Ansprechpartner in Siegburg etabliert. Sein Schwerpunkt liegt im Miet- und Wohnungseigentumsrecht, wo er Vermieter, Mieter sowie Eigentümergemeinschaften in allen rechtlichen Belangen unterstützt – von Vertragsgestaltungen bis hin zur Konfliktlösung.

Als Fachanwalt für Familienrecht begleitet er Mandanten durch anspruchsvolle private und familiäre Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht. Dabei setzt er auf eine vorausschauende, lösungsorientierte Beratung, die langfristige Sicherheit schafft.

Zusätzlich beschäftigt sich Stefan Haller intensiv mit erbrechtlichen Fragestellungen und übernimmt als Testamentsvollstrecker die geordnete Umsetzung letzter Verfügungen. Mit Fachwissen und Fingerspitzengefühl hilft er seinen Mandanten, ihren Nachlass rechtssicher und nach ihren individuellen Wünschen zu regeln.

Ob Mietrecht, Familienrecht oder Erbrecht – Stefan Haller steht Ihnen mit Erfahrung und strategischem Weitblick zur Seite.

Unser Team

Unsere Anwälte stehen für Fachwissen, Erfahrung und Engagement. Lernen Sie die Experten kennen, die Ihre Interessen mit voller Leidenschaft vertreten.

Lassen Sie Ihren Fall jetzt prüfen

Unsere erfahrenen Anwälte stehen bereit, Ihre Situation professionell zu bewerten und die besten Lösungen für Sie zu finden.

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Häufig gestellte Fragen

Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu unseren Leistungen und Abläufen. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, zögern Sie nicht, uns direkt zu kontaktieren.

Wie läuft eine Erstberatung ab?

In der Erstberatung schildern Sie uns Ihr Anliegen und wir analysieren Ihre rechtliche Situation. Gemeinsam besprechen wir mögliche Lösungswege und klären offene Fragen. Ziel ist es, Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung zu geben und das weitere Vorgehen zu planen.

Die Erstberatung ist unverbindlich und gibt Ihnen eine erste rechtliche Einschätzung. Ob sie kostenfrei ist, hängt vom weiteren Verlauf unserer Zusammenarbeit ab – in vielen Fällen werden die Kosten angerechnet, wenn Sie uns mit der Vertretung Ihres Falls beauftragen. Wir informieren Sie vorab transparent über mögliche Gebühren. Wenn Sie dazu mehr erfahren möchten, kontaktieren Sie uns gerne.

Die Kosten für unsere anwaltliche Beratung und Vertretung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Honorarvereinbarung. In der Erstberatung informieren wir Sie transparent über mögliche Gebühren und klären, ob Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt.

Wir wissen, dass rechtliche Angelegenheiten oft dringlich sind. Deshalb bieten wir Ihnen in der Regel einen Termin innerhalb weniger Tage an. In besonders eiligen Fällen bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Beratung, auch kurzfristig.

Damit wir Ihren Fall optimal bewerten können, bringen Sie bitte alle relevanten Unterlagen mit, z. B.:

  • Verträge, die den Fall betreffen
  • Schriftwechsel (z. B. mit Arbeitgeber, Vermieter, Behörden)
  • Gerichtliche Dokumente oder Mahnungen
  • Rechtsschutzversicherungsnummer (falls vorhanden)


Falls Sie sich unsicher sind, was genau benötigt wird, rufen Sie uns gerne vorab an.

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